© Gabriele Rohde / stock.adobe.com Ärztliche UrlaubsvertretungIm Prinzip ist alles klar – aber eben nur im Prinzip!Die Vertretung im Urlaubsfall zwischen niedergelassenen Ärzten ist relativ einfach geregelt. Doch bei angestellten Ärzten und Berufsausübungsgemeinschaften ist eine Reihe an Besonderheiten zu beachten.04.08.2017