Ärztliche Urlaubsvertretung
Im Prinzip ist alles klar – aber eben nur im Prinzip!
Die Vertretung im Urlaubsfall zwischen niedergelassenen Ärzten ist relativ einfach geregelt. Doch bei Berufsausübungsgemeinschaften und angestellten Ärzten ist eine Reihe an Besonderheiten zu beachten.