Versorgung auf höchstem medizintechnischen Niveau mit bestens ausgebildeten Mitarbeitern, das soll Klinik-Patienten in Bayern mittels einer Systempartnerschaft angedeihen.
Der Terminus „freiberuflich“ wird in ärztlichen Anstellungsverträgen vielfach missverständlich eingesetzt. Rechtlich entscheidend ist dafür vielmehr der Grad unternehmerischer Freiheit, so ein Gericht.