Mindestverbüßungszeit Landgericht Oldenburg: „Lebenslang“ bedeutet für Niels H. mindestens 28 Jahre Weil beim wegen 85-fachen Mordes verurteilten Krankenpfleger Niels H. die besondere Schwere der Schuld festgestellt worden war, kann er nicht auf Prüfung einer Haftentlassung nach 15 Jahren hoffen. 23.03.2026