Künftig gehen Sozialversicherungsträger von einer Selbstständigkeit von Poolärzten und Ärzten aus, wenn diese unter anderem im Falle der Nutzung von KV-Einrichtungen ein fixes Nutzungsentgelt zahlen.

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Nach Einigung über Bedingungen

11 Fragen, 11 Antworten: Ein FAQ zur Selbstständigkeit im Notdienst