Masterplan Medizinstudium, ÖGD, Digitalisierung - die Gesundheitsminister haben in dieser Woche eine Fülle an Themen beraten. Nun müssen Taten folgen, appellieren Beobachter.
Bei begründetem Verdacht auf Kindesmisshandlung können Ärzte sich ans Jugendamt wenden - ohne gegen die Schweigepflicht zu verstoßen. Doch diese Erleichterung durch das Kinderschutzgesetz kennen selbst Pädiater oft nicht.