Der Deutsche Ethikrat hält am eindeutig nachgewiesenen Hirntod als Kriterium für die Organentnahme fest und fordert eine bessere Information der Betroffenen und Angehörigen. Auf einen Todesbegriff konnte sich das Gremium jedoch nicht einigen.
Der Hirntod bedeutet nicht zwangsläufig, dass jemand tot ist, erläutert der Philosoph und Ethikexperte Professor Dieter Birnbacher. Es gibt dennoch gute Gründe, am Hirntodkriterium für die Organentnahme festzuhalten.