Werden Patienten als 'nicht transplantierbar' eingestuft, müssen sie sich sofort juristisch wehren. Generellen Anspruch auf nachträglichen Rechtsschutz haben sie nicht.
Der Fall ist pikant, das rechtliche Ergebnis mager: Gegen eine Meldung zur Eurotransplant-Warteliste als 'nicht transplantierbar' sollten Kranke sofort gerichtlichen Eilrechtschutz ersuchen.