Die Länderkammer erhöht mit der Gesetzesinitiative den Druck auf den Bundestag, im Transplantationsgesetz einen „Systemwechsel“ in Richtung Widerspruchsregelung vorzunehmen.
Für Organtransplantationen sind zur Qualitätssicherung Mindestfallzahlen vorgeschrieben. Die hatte die Unimedizin Rostock zuletzt unterschritten. Durch ein neues Konzept können diese aber fortgeführt werden.