Die Verschiebung der Pflicht zum elektronischen Nachweis der Einhaltung der PPP-RL ist laut G-BA notwendig, da die technische Entwicklung und Umsetzung für eine Umstellung zu 2025 hinterherhinkten.
Die KV Rheinland-Pfalz dringt auf eine Reform der Bedarfsplanung. Diese bilde vor allem bei den Psychotherapeuten nicht mehr den aktuellen Versorgungsbedarf ab.