Mit der Einführung des E-Rezepts dürften formal fehlerhaft ausgestellte Rezepte der Vergangenheit angehören. Altfälle können aber noch richtig teuer werden: Ein Arzt soll knapp 500.000 Euro Regress zahlen.
Selbst die Festlegung des Zusatzbeitrags für 2025 war auf den letzten Metern der Ampel ein Politikum. Jetzt aber ist die Erhöhung um 0,8 Prozentpunkte vom BMG offiziell verkündet worden.
Um Pflegekapazität und Anbietervielfalt ist es laut Bundeskartellamt prinzipiell nicht schlecht bestellt. Weshalb die Behörde auch die Akquise des Pflegeanbieters Katharinenhof durch einen Wettbewerber als „unkritisch“ einstuft.
Rund zwei Jahre nach dem Tod einer Frau in einem Greifswalder Pflegeheim ist ein Pfleger zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Dabei hatte sein Handeln laut einer Expertin keine Auswirkung.
Im vergangenen Jahr erlebten in Deutschland mehr als 250.000 Menschen häusliche Gewalt. Ihnen soll künftig besser geholfen werden. Dieses Ziel verfolgt ein Gesetzentwurf aus dem Familienministerium.
Dass der für Betriebsrentenbezüge geltende Krankenversicherungs-Freibetrag nur für Pflichtversicherte gilt, verstößt nicht gegen das Gleichheitsgebot, urteilt das Bundessozialgericht.
Der Petitionsausschuss unterstützt die Forderung nach nach Einführung eines gestaffelten Mutterschutzes für Frauen, die vor der 24. Schwangerschaftswoche einen Abort erleiden.
Eine erste Kopie ihrer Akte steht Patienten grundsätzlich immer kostenlos zu – selbst, wenn sie beabsichtigen, auf Grundlage der Unterlagen eine Schadensersatzforderung geltend zu machen. Das hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden.
Das OLG Hamm bestätigt, dass nach Ablauf des Trennungsjahres der Wechsel auf eine volle Stelle in der Regel zumutbar ist. Das gelte aber nur, soweit die Verhältnisse dies zulassen.
Ein Assistenzhund stellt weder eine abrechnungsfähige ärztliche Leistung bei PTBS dar, noch sieht die entsprechende S3-Leitlinie den Einsatz eines Assistenzhundes vor. Daher muss die Krankenkasse die Kosten nicht übernehmen.
Wenn Bürgermeister und Landräte die gesundheitliche Versorgung vor Ort in Gefahr sehen, kann es schnell laut werden. Die KV Baden-Württemberg macht gerade diese Erfahrung.