Arzthaftpflicht / Pflege Versicherung muss auch Urlaub für Begleitperson decken Ein behinderungsbedingter Mehrbedarf umfasst auch die Reisekosten für begleitende Betreuungspersonen, so der BGH. Die Arzthaftpflichtversicherung muss zahlen. 15.05.2020