Bereits in den Praxen verwendete Arzneipläne müssen durch den bundeseinheitlichen Medikationsplan (BMP) nicht vollständig außer Kraft gesetzt werden. Das zeigt etwa die Software QUINCY der Frey ADV GmbH. Der QUINCY-Verordnungsplan wurde von dem Softwarehaus um den BMP ergänzt und steht den Praxen als zusätzliches Tool zur Verfügung.