Elektronische Patientenakte, neuer Orientierungswert sowie höhere Beitragsbemessungsgrenzen – zum Jahreswechsel und in den darauffolgenden Monaten treten zahlreiche Neuerungen im Gesundheitswesen in Kraft.
Am 1. Januar 2021 tritt die neue Heilmittelrichtlinie in Kraft. Sie beschert Ärzten vor allem eines: Entlastung in allen Abläufen rund um die Heilmittelverordnung. Zudem sinkt die Regress-Gefahr.