Preiswettbewerb nach Patentablauf oder Rabattverträge für Altoriginale: Im Teilmarkt rekombinanter Arzneimittel mit Biosimilarkonkurrenz führen mehrere Wege zum Ziel.
Die Gesellschaft für Innere Medizin dokumentiert, welche Arzneimittel auf ihrem Gebiet leitliniengerecht sowie aus Erfahrung regelmäßig benötigt werden.
Die Ärztekammer Nordrhein macht sich für ein Verbot der Online-Verordnung von Medizinal-Cannabis stark. Ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt sollte zwingende Voraussetzung sein.