Sozialgericht Mainz Einzelzimmer-Behandlung medizinisch nötig: Krankenkasse muss Mehrkosten trotzdem nicht erstatten Gibt es medizinische Gründe für die Krankenhausversorgung in einem Einzelzimmer, muss die Klinik auch für eine entsprechende Unterbringung sorgen, urteilt das Sozialgericht Mainz. 24.02.2024