Sozialgericht Mainz
Einzelzimmer-Behandlung medizinisch nötig: Krankenkasse muss Mehrkosten trotzdem nicht erstatten
Gibt es medizinische Gründe für die Krankenhausversorgung in einem Einzelzimmer, muss die Klinik auch für eine entsprechende Unterbringung sorgen, urteilt das Sozialgericht Mainz.