Startimpuls für mehr körperliche Aktivität soll das „Rezept für Bewegung“ sein. Da das für Erwachsene wie auch für Kinder und Jugendliche gelten kann, gibt es für diese nun eine eigene Variante in Rheinland-Pfalz.
Wie sollen Ärzte wissen, ob beim Patienten bereits ein Bauchaorten-Screening erfolgt ist? Das Bundessozialgericht hat dazu auch keine Lösung, stellt aber klar, dass nur einmal abgerechnet werden darf.