Urteil
Bundessozialgericht: Screening von Bauchaortenaneurysmen nur einmalig abzurechnen
Wie sollen Ärzte wissen, ob beim Patienten bereits ein Bauchaorten-Screening erfolgt ist? Das Bundessozialgericht hat dazu auch keine Lösung, stellt aber klar, dass nur einmal abgerechnet werden darf.










