Patienten mit regelmäßigem Cannabis-Konsum dürfen nicht jagen gehen. Ihnen fehlt die waffenrechtliche Eignung für den Jagdschein, entschied das Verwaltungsgericht Trier in einem am 8. Oktober bekannt gegebenen Urteil (Az.: 2 K 11388/17.TR).
Kolleginnen und Kollegen für die vertragsärztliche Tätigkeit gewinnen, die lange nicht im Beruf waren - das ist das Ziel eines neuen Programms der KV Saarland.