Weil er sich bei Wiederbelebungsmaßnahmen profilieren wollte, hatte ein ehemaliger Krankenpfleger sechs Patienten nicht verordnete Medikamente verabreicht. Das Gericht sprach von versuchtem Mord.
Die Fehldiagnosen eines suchtkranken Pathologen hatten nicht nur fatale Folgen für mehrere Patienten, sondern könnten nun auch die berufliche Existenz des saarländischen Kammerpräsidenten Dr. Josef Mischo bedrohen.