Einrichtungsbezogene Impfpflicht Gericht hebt Tätigkeitsverbot für ungeimpften Pfleger auf Das Verwaltungsgericht Saarlouis hat einem ungeimpftem Pfleger erlaubt, wieder zur Arbeit zu gehen. Denn zum Zeitpunkt der Anordnung sei längst bekannt gewesen, dass das Tätigkeitsverbot Ende des Jahres auslaufe. 12.12.2022