Ein Arzt, der wegen sexueller Nötigung an einer MFA rechtskräftig verurteilt wurde, sollte nach dem Widerruf seiner Approbation ausreichende Einsicht in sein Fehlverhalten zeigen, mahnt ein Oberverwaltungsgericht. Sonst könne er weiterhin als unwürdig zur Ausübung des Arztberufes angesehen werden.