Anträge zur Präimplantationsdiagnostik sollen künftig von einer länderübergreifenden Ethikkommission entschieden werden. Wie Medien berichten, soll sie bei der Ärztekammer Baden-Württemberg angesiedelt werden.
In Thüringen und Sachsen haben KVen und Kasse vereinbart, dass Ärzte bei Nichtbeachtung der Arzneirichtlinien nicht sofort belangt werden: Beratung ist dann angesagt.