Nach den Beschlüssen zum Honorar 2018 ist der Katzenjammer bei den Verbänden groß. Angesichts der Reserven der Krankenkassen hatten sich die Ärzte mehr erhofft. Ihnen bleibt nur, auf extrabudgetär vergütete Leistungen auszuweichen.
Bei Störungen der Blasenfunktion wird unter bestimmten Bedingungen seit kurzem eine Behandlung mit Botulinumtoxin Typ A von einer weiteren gesetzlichen Krankenkasse übernommen.