Kinder dürfen nicht selbst entscheiden, wann bei ihnen auf lebenserhaltende Maßnahmen verzichtet werden soll. Wichtig ist vor allem, dass der notwendige Entscheidungsprozess für Eltern und Behandlungsteam transparent bleibt.
Der Deutsche Ethikrat hat Stellung zur Sterbehilfe bezogen. In Fragen des ärztlichen Berufsrechts hat das Gremium eine gänzlich andere Haltung als die Ärztekammern.