© Ralf Geithe / stock.adobe.com Einschätzung eines ArbeitsrechtlersArbeitszeit müsste nach BAG-Urteil ab sofort erfasst werdenDie Pflicht des Arbeitgebers, ein System zur werktäglichen Zeiterfassung einzurichten, gilt laut Bundesarbeitsgericht ab sofort. Ein Arbeitsrechtler erläutert in der Ärzte Zeitung, was jetzt zu tun ist.15.09.2022