Kurzfristig angeordnete Nachtarbeit
Das Bundesverfassungsgericht hat die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zu Nachtarbeitszuschlägen verworfen. Prägend für die Zukunft dürfte die Aussage der Karlsruher Richter sein, dass sich Tarifvertragsparteien an den Gleichbehandlungsgrundsatz halten müssen.