Der Landesärztekammer Thüringen liegen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie inzwischen 49 Hinweise auf ein mögliches berufsrechtliches Fehlverhalten von Medizinern vor.
Praxisgründer in thüringischen Regionen mit drohender Unterversorgung können den Förderbetrag in Einzelfällen auch als Einmalzahlung erhalten. Sie müssen dazu aber eine Bedingung erfüllen.