Thüringen

49 Hinweise auf Fehlverhalten von Ärzten

Der Landesärztekammer Thüringen liegen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie inzwischen 49 Hinweise auf ein mögliches berufsrechtliches Fehlverhalten von Medizinern vor.

Veröffentlicht:

Erfurt. Der Landesärztekammer Thüringen liegen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie inzwischen 49 Hinweise auf ein mögliches berufsrechtliches Fehlverhalten von Medizinern vor. Sie beziehen sich nach Angaben einer Sprecherin auf das Ausstellen von Maskenbefreiungsattesten, das Nichttragen des Mund-Nasen-Schutzes in der Praxis beziehungsweise die Nichteinhaltung von Hygienemaßnahmen.

Auch die Unterstützung von Organisationen, die die Corona-Pandemie leugnen, und kritische Äußerungen von Ärzten zur Pandemiegefahr und den Corona-Impfungen wurden bei der Kammer angezeigt. In einem Fall läuft laut Kammer parallel zum Berufsrechtsverfahren ein strafrechtliches Verfahren wegen des Ausstellens falscher Maskenatteste. In der Landesärztekammer sind rund 13 .000 Mediziner Mitglied, etwa 9400 davon stehen im Beruf.

Kammer ermittelt

Mit Eingang der Beschwerde oder des Hinweises werden laut Kammer berufsrechtliche Vorermittlungen aufgenommen. Kann in diesem der Verdacht einer Berufspflichtverletzung hierbei nicht ausgeräumt werden, entscheidet der Vorstand über das weitere Vorgehen, zum Beispiel über die Einleitung ein berufsrechtlichen Ermittlungsverfahrens.

Gegen zwei Mediziner hatte die Kammer bereits vor einiger Zeit derartige Verfahren eingeleitet. (zei)

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