Teilnehmer einer Sitzung des Bundesrats stimmen über Anträge ab. Am Freitag entscheidet die Länderkammer, ob sie einen Gesetzesantrag auf Aufhebung des Paragrafen 219a Strafgesetzbuch unterstützt.

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Werbeverbot für Abbrüche

Bundesrat muss beim Paragrafen 219a Farbe bekennen