Der Bundesgerichtshof hat einen Rechtsschutzversicherer in die Schranken gewiesen. Dieser wollte eine Klage wegen einer Lebensversicherungspolice nicht finanzieren, die vor Beginn der Rechtsschutzpolice abgeschlossen worden war.
Verstehen Sie, was es mit 'Effekten' und 'Grundsätzen der Prospekthaftung' auf sich hat? Müssen Sie nicht, sagt der BGH und urteilt zum Nachteil zweier Rechtsschutzversicherer.
UKV und Bayerische Beamten steigerten 2012 die Prämieneinnahmen im PKV-Geschäft. Als Zugpferd erwies sich hierbei das Angebot von Zusatzpolicen für Kassenpatienten.