Die Privaten Krankenversicherer müssen Asylbewerber nicht in den Basistarif aufnehmen. Das gilt auch, wenn diese inzwischen Sozialhilfeleistungen beziehen, urteilte am Donnerstag der Bundesgerichtshof (Az.: IV ZR 55/14).
Weniger Zinsen, veränderte Bewertungsprinzipien. Die Reform der Lebensversicherung sichert den Unternehmen die Existenz, macht aber die Lebensversicherung unattraktiv. Besonders ärgerlich: Auch Altverträge werden entwertet.