Direkt zum Inhaltsbereich

Urteil

PKV muss Asylbewerber nicht aufnehmen

Veröffentlicht:

KARLSRUHE. Die Privaten Krankenversicherer müssen Asylbewerber nicht in den Basistarif aufnehmen. Das gilt auch, wenn diese inzwischen Sozialhilfeleistungen beziehen, urteilte am Donnerstag der Bundesgerichtshof.

Demnach müssen PKV-Anbieter keine Sozialhilfeempfänger aufnehmen, die sonst in der GKV versicherungspflichtig wären. Das trifft auf Personen zu, die früher gesetzlich und danach unversichert oder die noch nie in Deutschland krankenversichert waren.

Das ist insbesondere bei Asylbewerbern der Fall. Hintergrund des Streits ist, dass der PKV-Basistarif oft günstiger ist als die "Aufwandsentschädigung", die die Sozialämter den gesetzlichen Kassen zahlen müssen. (mwo)

Az.: IV ZR 55/14

Schlagworte:
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Kommentare
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Fußball-Weltmeisterschaft

WM-Kolumne: Die Krux bei Muskelverletzungen im Profifußball

Lesetipps
Ältere Frau versucht, sich mit einem Fan abzukühlen.

© solidcolours/Getty Images/iStock

Tipps

Sommerhitze: Das ist wichtig bei älteren Patienten

Eine Hand hält ein

© Sergey Nivens / stock.adobe.com

Jetzt abonnieren

Unsere Newsletter in der Übersicht