Die zum Jahreswechsel anstehende Aufnahme der Formen des hellen Hautkrebses samt aktinischer Keratosen als Vorstufe in die Liste der offiziell anerkannten Berufskrankheiten stellt zunächst einmal eine Erleichterung für die betroffenen Berufsgruppen dar, die ihre Jobs überwiegend im Freien ausüben