Hospizdienste

PKV-Branche steigt in die Förderung ein

Persönliche Leistungen können nach GOÄ in der Spanne einfacher bis 3,5-facher Gebührensatz in Rechnung gestellt werden.

© Stephan Thomaier

Abrechnungstipp

Auf GOÄ-Schwellenwerte achten!