Die privaten Krankenversicherer (PKV) beteiligen sich an der Förderung ambulanter Hospizdienste. Das sieht ein Vertrag vor, den der PKV-Verband mit den Hospizverbänden auf Bundesebene geschlossen hat.
Bei der Abrechnung nach GOÄ sind viele Ärzte unsicher - oft werden Begriffe verwechselt oder falsch interpretiert. Ein Abrechnungsexperte gibt Tipps, worauf zu achten ist.