Die Ziffer 3 GOÄ für längere telefonische Beratungen kann bis zu vier Mal je vollendete zehn Minuten berechnet werden, wenn Patienten pandemiebedingt nicht zum Arzt gehen können und auch keine Videosprechstunde möglich ist.

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PKV Verband und BÄK

Telefonberatung nach GOÄ jetzt mehrfach möglich