PKV Verband und BÄK

Telefonberatung nach GOÄ jetzt mehrfach möglich

Mehr Telemedizin und eine Hygienepauschale: Bundesärztekammer und PKV Verband haben sich jetzt auf Extravergütungen von Privatbehandlungen während der Corona-Pandemie geeinigt.

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:
Die Ziffer 3 GOÄ für längere telefonische Beratungen kann bis zu vier Mal je vollendete zehn Minuten berechnet werden, wenn Patienten pandemiebedingt nicht zum Arzt gehen können und auch keine Videosprechstunde möglich ist.

Die Ziffer 3 GOÄ für längere telefonische Beratungen kann bis zu vier Mal je vollendete zehn Minuten berechnet werden, wenn Patienten pandemiebedingt nicht zum Arzt gehen können und auch keine Videosprechstunde möglich ist.

© vectorfusionart / stock.adobe.com

Köln. Bei der Behandlung von Privatpatienten können niedergelassene Ärzte jetzt einen Teil des Zusatzaufwands durch die Corona-Pandemie in der Abrechnung abbilden. Die Bundesärztekammer (BÄK) und der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) haben sich auf einen Hygienezuschlag in Höhe von 14,75 Euro verständigt sowie über den erweiterten Einsatz telemedizinischer Leistungen in der Psychotherapie. Zudem gibt es eine Empfehlung der BÄK zur mehrfachen Berechnung telefonischer Beratungen.

Bereits Anfang April hatte der PKV-Verband mit der Bundeszahnärztekammer eine zusätzliche Pauschale in Höhe von 14,23 Euro vereinbart. Die Verhandlungen mit der BÄK haben etwas länger gedauert.

Jetzt haben sich Ärzteschaft, PKV und Beihilfe aber geeinigt. Ärzte können bei einem unmittelbaren, persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt zur Abbildung des zusätzlichen Hygieneaufwands durch die SARS-CoV-2-Pandemie eine Analoggebühr nach der Ziffer 245 GOÄ zum 2,3-fachen Satz abrechnen. Dies gilt nicht für stationäre Behandlungen in einem zugelassenen Krankenhaus.

Psychotherapie auch per Video

Eine weitere gemeinsame Abrechnungsempfehlung zielt auf telemedizinische Leistungen in der Psychotherapie. Eingangsdiagnostik, Indikationsstellung und Aufklärung sind danach auch ohne unmittelbaren persönlichen Kontakt zwischen Arzt und Patient abrechenbar, also auch bei einer Videosprechstunde.

14,75 Euroals Hygienepauschale bekommen Ärzte für die Behandlung von Privatpatienten. Abgerechnet wird nach der GOÄ-Nummer 245 analog. Die Regelung gilt rückwirkend zum 5. Mai und zunächst bis zum 31. Juli.

Nicht mit PKV und Beihilfe konsentiert, von ihnen aber offenbar gebilligt, ist eine weitere Abrechnungsempfehlung der BÄK: Die Ziffer 3 GOÄ für längere telefonische Beratungen kann bis zu vier Mal je vollendete zehn Minuten berechnet werden, wenn Patienten pandemiebedingt nicht zum Arzt gehen können und auch keine Videosprechstunde möglich ist. Pro Monat sind maximal vier telefonische Beratungen berechnungsfähig.

Die Regelungen gelten zunächst bis zum 31. Juli 2020 beziehungsweise bis zum 30. Juni 2020 (Videosprechstunde in der Psychotherapie), sie sind also befristet.

„Die Leistungen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte sind auch in der Corona-Pandemie ein unverzichtbarer Beitrag zur Tragfähigkeit des deutschen Gesundheitssystems insgesamt“, sagte der Vorsitzende des PKV-Verbands Ralf Kantak, der Chef der Süddeutschen Krankenversicherung ist. Der Schutz der Krankenhäuser und des Systems vor einer Überlastung beginne in jeder Praxis. „Die Praxen sind mit allen erforderlichen Hygiene- und Distanzmaßnahmen darauf vorbereitet, ihre Patienten sicher zu betreuen“, betonte Kantak. (iss)
Ihr Newsletter zum Thema
Mehr zum Thema
Das könnte Sie auch interessieren
Innovationsforum für privatärztliche Medizin

© Tag der privatmedizin

Tag der Privatmedizin 2025

Innovationsforum für privatärztliche Medizin

Kooperation | In Kooperation mit: Tag der Privatmedizin
Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer und Vizepräsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, hofft, dass das BMG mit der Prüfung des Kompromisses zur GOÄneu im Herbst durch ist (Archivbild).

© picture alliance / Jörg Carstensen | Joerg Carstensen

Novelle der Gebührenordnung für Ärzte

BÄK-Präsident Reinhardt: Die GOÄneu könnte 2027 kommen

Der Gesundheitsdialog

© Janssen-Cilag GmbH

J&J Open House

Der Gesundheitsdialog

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

© Springer Medizin

Johnson & Johnson Open House-Veranstaltung am 26. Juni 2025 beim Hauptstadtkongress

Impulse für den medizinischen Fortschritt: Welches Mindset braucht Deutschland?

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
J&J Open House beim Hauptstadtkongress

© [M] Springer Medizin Verlag

Video zur Veranstaltung

J&J Open House beim Hauptstadtkongress

Kooperation | In Kooperation mit: Johnson & Johnson Innovative Medicine (Janssen-Cilag GmbH)
Kommentare
Dr. Timo Engemann 13.05.202008:25 Uhr

Ab wann ist die 245 ansetzbar? 12.5. oder ab Beginn Pandemie-Massnahmen?

Sonderberichte zum Thema
Mehr als ein oberflächlicher Eingriff: Die Krankenhausreform verändert auch an der Schnittstelle ambulant-stationär eine ganze Menge.

© Tobilander / stock.adobe.com

Folgen der Krankenhausreform für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte

Die Klinikreform bringt Bewegung an der Schnittstelle zwischen Praxen und Krankenhäusern

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: der Deutschen Apotheker- und Ärztbank (apoBank)
Manchmal kommt Künstliche Intelligenz ziemlich abstrakt daher. Doch es gibt zunehmend auch konkrete Anwendungen, sogar für Arztpraxen.

© 3dkombinat - stock.adobe.com

Praxisorganisation

Mit KI zu mehr Entlastung fürs Praxisteam

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Doctolib GmbH
Abb. 1: Zeitaufwand pro Verabreichung von Natalizumab s.c. bzw. i.v.

© Springer Medizin Verlag GmbH, modifiziert nach [9]

Familienplanung und Impfen bei Multipler Sklerose

Sondersituationen in der MS-Therapie

Sonderbericht | Mit freundlicher Unterstützung von: Biogen GmbH, München
Vorteile des Logins

Über unser kostenloses Login erhalten Ärzte und Ärztinnen sowie andere Mitarbeiter der Gesundheitsbranche Zugriff auf mehr Hintergründe, Interviews und Praxis-Tipps.

Haben Sie schon unsere Newsletter abonniert?

Von Diabetologie bis E-Health: Unsere praxisrelevanten Themen-Newsletter.

Jetzt neu jeden Montag: Der Newsletter „Allgemeinmedizin“ mit praxisnahen Berichten, Tipps und relevanten Neuigkeiten aus dem Spektrum der internistischen und hausärztlichen Medizin.

Top-Thema: Erhalten Sie besonders wichtige und praxisrelevante Beiträge und News direkt zugestellt!

Newsletter bestellen »

Top-Meldungen

Wie sich Fehlinfos geraderücken lassen

Das Faktensandwich hilft im Umgang mit falsch vorinformierten Patienten

Lesetipps
Eine Kinderärztin hält im Rahmen einer Kinderimpfung gegen Meningokokken eine Spritze

© Sebastian Kahnert/dpa-Zentralbild/dpa

Neuerungen der STIKO-Impfempfehlungen

Meningokokken: Warum gerade Jugendliche geimpft werden sollten

Eine Ärztin führt eine körperliche Untersuchung bei einem Baby durch.

© Anna Ritter / stock.adobe.com

Sorgfältige Abklärung stets erforderlich

Hämatome bei Säuglingen: Immer Anzeichen für Kindesmisshandlung?