© FM2 / stock.adobe.com LeistungspflichtAmbulant vor stationär gilt auch in der PKVDer Grundsatz „ambulant vor stationär“ ist zwar nur im SGB V enthalten. Doch Privatversicherte, die über das Erforderliche hinaus Leistungen beanspruchen, handeln laut Landgericht Mannheim treuwidrig.16.09.2020