Die Karlsruher Richter des BGH erklären Beitragserhöhungen der Axa aus den Jahren 2014-2016 für unwirksam. Das Urteil könnte weitreichende Auswirkungen auf die Private Krankenversicherung haben.
Bis Ende März können Ärzte, wenn sie private Leistungen im direkten Patientenkontakt erbringen, weiterhin den erhöhten Hygieneaufwand gesondert berechnen.