Bundesgerichtshof

Private Krankenversicherer müssen Beitragserhöhungen erläutern

Die Karlsruher Richter des BGH erklären Beitragserhöhungen der Axa aus den Jahren 2014-2016 für unwirksam. Das Urteil könnte weitreichende Auswirkungen auf die Private Krankenversicherung haben.

Ilse SchlingensiepenVon Ilse Schlingensiepen Veröffentlicht:
Prämienerhöhung für die Private Versicherung? Dann sollte der Kunde verständlich darüber aufgeklärt werden.

Prämienerhöhung für die Private Versicherung? Dann sollte der Kunde verständlich darüber aufgeklärt werden.

© Arno Burgi / dpa

Karlsruhe. Private Krankenversicherer (PKV) müssen Kunden die Gründe für Beitragserhöhungen ausreichend erklären. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in zwei Verfahren entschieden. Die Karlsruher Richter haben Beitragserhöhungen der Axa Krankenversicherung aus den Jahren 2014 bis 2016 für unwirksam erklärt. Das Urteil wird Signalwirkung für die Branche haben, eine Reihe weiterer Privatversicherter könnte nun gegen Beitragsanpassungen der Vergangenheit klagen.

Die PKV-Unternehmen dürfen die Prämien nur anpassen, wenn es deutliche Veränderungen bei der Entwicklung der Leistungsausgaben oder der Sterblichkeit gibt. Greifen diese sogenannten auslösenden Faktoren, müssen die Versicherer auch alle anderen Umstände berücksichtigen, die Einfluss auf die Prämien haben. Im Moment sind das vor allem die Niedrigzinsen. Im Zusammenspiel führen die Faktoren dann häufig zu deutlichen Beitragssprüngen – und großem Ärger bei den Kunden. Manche von ihnen klagen.

Schreiben zu konkreter Anpassung

Eine Zeit lang ging es in den Verfahren um Zweifel an der Unabhängigkeit der Treuhänder, die Prämienerhöhungen genehmigen müssen. Das hatte der BGH im Dezember 2018 zurückgewiesen. Inzwischen konzentrieren sich die Klagen vor allem auf die Frage, ob die Versicherten angemessen über die Gründe für die Beitragsanpassungen informiert worden sind, so auch in den jetzt vom obersten Gericht entschiedenen Fällen.

Die Schreiben an die Kunden müssen sich auf die konkret in Rede stehende Prämienanpassung beziehen, entschieden die Karlsruher Richter. „Eine allgemeine Mitteilung, die nur die gesetzlichen Voraussetzungen der Beitragserhöhung wiedergibt, genügt danach nicht.“

Die Mitteilung der maßgeblichen Gründe solle dem Versicherten den konkreten Anlass für die Prämienerhöhung zeigen, führen die Richter aus. Ihm solle verdeutlicht werden, dass „weder sein individuelles Verhalten noch eine freie Entscheidung des Versicherers“ Grund für die Beitragserhöhung war. „Dagegen hat die Mitteilungspflicht nicht den Zweck, dem Versicherungsnehmer eine Plausibilitätskontrolle der Prämienanpassung zu ermöglichen.“

Kunde muss die Gründe verstehen

Der Berliner Rechtsanwalt Dr. Knut Pilz, der einen der beiden Kläger vertritt, begrüßte das Urteil. „Das entspricht dem, was wir seit Jahren sagen und ist ein gutes Urteil für die Versicherungsnehmer“, sagt er der „Ärzte Zeitung“. Ein Kunde müsse die Gründe für eine Beitragserhöhung verstehen können, um dann zu entscheiden, wie er weiter vorgeht.

Das aktuelle BGH-Urteil richte sich zwar gegen die Axa, lasse sich aber auf viele PKV-Unternehmen übertragen. „Es handelt sich um ein Grundsatzurteil“, sagt er. Pilz rechnet damit, dass jetzt weitere Privatversicherte Prämienerhöhungen aus der Vergangenheit zurückfordern werden.

Die Axa verweist in einer Stellungnahme darauf, dass die Schreiben, die der Krankenversicherer seit 2017 versendet, laut BGH den formellen Anforderungen entsprechen. Wichtig ist dem Versicherer zudem die Feststellung, dass die Richter nicht über die materielle Rechtmäßigkeit der Beitragsanpassungen geurteilt haben. „Axa kalkuliert die Beitragsanpassungen stets sorgfältig und korrekt gemäß den klar definierten gesetzlichen Anforderungen.“

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