© pix4U / stock.adobe.com ArbeitsmedizinerParadigmenwechsel bei Berufskrankheit EkzemMit dem Wegfall des Unterlassungszwangs bei berufsbedingten Hauterkrankungen (BK-Nr. 5101) ergibt sich für Arbeitsmediziner ein großer Spielraum, Betroffene vor Ort im Job zu halten.24.03.2021