Bei der Behandlung ist rumalbern erlaubt, bei der Privatliquidation dann aber nicht mehr. Hier hört der Spaß auf, muss gerade bei Eltern, die nicht sorgeberechtigt sind, aber bei denen das Kind versichert ist, von allen die Einwilligung zur Weitergabe der Daten an Abrechnungsdienstleister eingeholt werden.

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Privatbehandlung

Datenschutzpanne bei Minderjähriger: Praxis muss Schadenersatz zahlen