„Bloße Betriebseinschränkung“ Entschädigung für Corona-Schließtage: Betriebsbeschränkung in Klinik ist keine Betriebsschließung Eine Betriebsschließungsversicherung muss beim Versicherungsnehmer nicht für Corona-Beschränkungen bezahlen, die in einer Klinik galten, so das Oberlandesgericht Nürnberg. 10.06.2024