Die Grenze zwischen Erst- und Anschlussbehandlung entscheidet in der Unfallversicherung über den Beginn der Arzthaftung. Wie eng diese Grenze gezogen ist, hat der BGH jetzt konkretisiert.
Die Bundesärztekammer hat am Mittwoch den in Leistungen und Preisen mit der PKV konsentierten Entwurf für eine neue GOÄ den Ärzteverbänden vorgelegt. Avisiert wird eine Honorarsteigerung um 13,2 Prozent in den kommenden drei Jahren.