Der Tag der Patientensicherheit hat in diesem Jahr das Thema sichere Diagnosen. Wie sich Ärzte gegen Diagnosefehler schützen können, beschreiben unsere beiden Gastautoren aus Perspektive der Versicherungswirtschaft.
Eine Haftpflichtversicherung muss der Krankenkasse nur die Ausgaben erstatten, die der Versicherte und Geschädigte auch selbst hätte geltend machen können, urteilen die Karlsruher Richter.
Eine private Krankenversicherung mit Selbstbehalt ist bei Bürgergeldempfängern keine gute Idee. Jobcenter müssen die Betroffenen beim Tarifwechsel aktiv beraten – und solange den Eigenanteil übernehmen.