Nordrhein Ministerium findet Übergangsgeld für KV-Vorstand rechtens Nordrheins Hausärzteverbandschef Dirk Mecking hatte um Überprüfung einer Übergangsgeldklausel in den Vorstandsverträgen gebeten. Doch das NRW-Gesundheitsministerium sieht keinen Grund, den Nachtrag zu beanstanden. 04.02.2014