Nordrhein

Ministerium findet Übergangsgeld für KV-Vorstand rechtens

Nordrheins Hausärzteverbandschef Dirk Mecking hatte um Überprüfung einer Übergangsgeldklausel in den Vorstandsverträgen gebeten. Doch das NRW-Gesundheitsministerium sieht keinen Grund, den Nachtrag zu beanstanden.

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KÖLN. Das nordrhein-westfälische Gesundheitsministerium sieht offenbar keinen Grund, gegen die Vereinbarung eines Übergangsgelds für den Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNo) vorzugehen.

Die entsprechenden Nachträge zu den Vorstandsverträgen hätten dem Ministerium seit langem vorgelegen und seien von der Höhe her im Bundesvergleich nicht zu beanstanden gewesen, teilte Ministeriumssprecher Christoph Meinerz nach einer ersten Prüfung durch die zuständige Fachabteilung mit.

"Auch die in der Satzung der KVNo vorgeschriebenen Entscheidungswege sind nach bisherigen Erkenntnissen eingehalten worden."

Der Vorsitzende des nordrheinischen Hausärzteverbands Dr. Dirk Mecking hatte sich mit der Bitte an Landesgesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) gewandt, die Vereinbarung des Übergangsgelds für Dr. Peter Potthoff und Bernhard Brautmeier durch den KVNo-Hauptausschuss zu prüfen.

Dabei sollte es auch darum gehen, ob die Zusage nicht den Rahmen einer angemessenen Vergütung sprenge. Vor allem wirft Mecking der KVNo aber ein intransparentes Vorgehen vor. Er findet, dass die Vertreterversammlung nicht angemessen informiert wurde.

"Den übrigen Vorwürfen etwa hinsichtlich der geforderten Transparenz wird das Ministerium nachgehen und nach Abschluss der Prüfung zuerst den Hausärzteverband über das Ergebnis informieren", sagte Meinerz.

Er verwies darauf, dass die Vorstandsvergütungen der Kassenärztlichen Vereinigungen jährlich zum 1. März im Bundesanzeiger veröffentlicht werden müssen. (iss)

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