Der Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe übt scharfe Kritik am Stand der ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung. Bei vielen Vorgaben sei nicht erkennbar, wie sie im Versorgungsalltag umgesetzt werden könnten.
In einem Arzthaftungsprozess muss das zuständige Gericht hohe Standards wahren. Das hebt ein aktuelles Urteil des OLG Hamm hervor. Das Landgericht Bielefeld hatte wesentliche Verfahrensfehler begangen.
Wer als Kläger oder Angeklagter vor Gericht steht, hat Anspruch auf ein faires Verfahren. Worin dieses faire Verfahren besteht, ist dabei nicht in Stein gemeißelt, sondern hängt von den jeweiligen konkreten Umständen ab.