Förderrichtlinie

Brandenburg: 125 Hebammen seit 2020 finanziell gefördert

Hebammen werden bei Praxisgründungen in ländlichen Regionen unterstützt. Zudem gibt es Anreize, sich nach der Ausbildung im Land niederzulassen.

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Potsdam. In Brandenburg haben bis zum 30. Juni 2022 insgesamt 125 Hebammen eine Förderung aus der seit 2020 in Kraft befindlichen Hebammenförderrichtlinie des Landes erhalten. Das geht aus einer Antwort des Potsdamer Gesundheitsministeriums auf eine „Kleine Anfrage“ des Linken-Abgeordneten Ronny Kretschmer hervor, die dieser Zeitung vorliegt. Gefördert wurden die Begleitung von Auszubildenden, die Gründung von Hebammenpraxen sowie Fortbildungen. Dafür stehen pro Jahr rund 250.000 Euro zur Verfügung. Insgesamt gab es im Land Brandenburg im Jahr 2020 rund 500 freiberufliche Hebammen. 2010 waren es nach Angaben des Ministeriums noch knapp 400.

„Jeden Tag übernehmen Hebammen die äußerst verantwortungsvolle Aufgabe, Frauen und ihre Kinder in der Schwangerschaft, bei der Geburt und im Wochenbett zu begleiten“, sagte Brandenburgs Gesundheitsstaatssekretär Michael Ranft auf Nachfrage. „Damit leisten sie einen unersetzbaren Beitrag zur Versorgung und Begleitung von Frauen und Familien.“ Dass die Zahl der Hebammen in den vergangenen zehn Jahren so deutlich gestiegen ist, sei eine sehr erfreuliche Entwicklung. Mit dem Hebammenaktionsplan unterstütze und fördere das Land den Hebammenberuf und die Geburtshelferinnen insgesamt. Über die Hebammenförderrichtlinie werden seit 2020 erfolgreich Hebammen bei Praxisgründungen in ländlichen Regionen, aber auch gezielt bei der Ausübung ihres Berufes unterstützt. Gleichzeitig biete das Land damit einen wirksamen Anreiz, sich nach dem Ausbildungsabschluss in Brandenburg niederzulassen. (lass)

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